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COMPUTERBILD SPIELE warnt: Vorsicht bei kopierten Nintendo-DS-Spielen
02.09.09 | COMPUTERBILD SPIELE warnt: Vorsicht bei kopierten Nintendo-DS-Spielen

Es gilt als Kavaliersdelikt und ist doch illegal: das Spielen von rechtswidrig kopierten Computerspielen für die Spielkonsole Nintendo DS mit Hilfe so genannter DS-Kopiermodule. Wie COMPUTERBILD SPIELE in der am Mittwoch erscheinenden Ausgabe berichtet (Heft 10), macht der japanische Spielekonzern jetzt Jagd auf Raubkopierer und geht gezielt gegen die Verbreitung von Kopiermodulen vor.

Kopiermodule sind für die Versionen DS, DS Lite und DSi erhältlich. Online-Shops bieten sie bereits für 30 Euro zum Kauf an. Dass die Handhabung ein Kinderspiel ist, zeigt COMPUTERBILD SPIELE: Wie ein normales DS-Spiel wird das Kopiermodul in den Modulschacht des Gerätes geschoben. Eine Micro-SD-Karte, auf die die heruntergeladenen Spiele gespeichert wird, muss nur in den Schlitz des Kopiermoduls gesteckt werden. Der Spielspaß kann beginnen. Die meisten Hersteller liefern SD-Kartenlesegeräte gleich mit.

Die im Internet problemlos zu erwerbenden Kopiermodule und die illegalen Spiele-Downloads sind Nintendo ein Dorn im Auge, bedeuten Sie doch erhebliche Einbußen im Verkauf. Nintendo will den illegalen Handel unterbinden und startete daher ein Anti-Piracy Programm. Mit einem 95 Seiten Dokument im Internet macht der Konsolen- und Spielehersteller auf die Gefahren von Raubkopien und Produktfälschungen aufmerksam. Nintendo vertritt die Position, dass Hardware, die geeignet ist, Kopien von Videospielen anzufertigen oder solche Kopien auf einem DS abzuspielen, illegal sei. Deutsche Händler, die Kopiermodule anbieten, überzog Nintendo in den vergangenen Monaten mit einer Flut von Abmahnungen. Die haben darauf reagiert und den Verkauf eingestellt. Die entstandene Lücke nutzen nun kleine Online-Shops. Aber auch asiatische Händler bieten nach wie vor Kopiermodule an.

Klar ist: Der illegale Download von Spielen aus dem Internet ist rechtswidrig. Kauf, Besitz und Verwendung eines DS-Kopiermoduls sind in Deutschland allerdings noch nicht strafbar. "Jeder Käufer sollte sich aber bewusst sein, dass der Erwerb eines Moduls auch für ihn riskant ist. Eine Gewährleistung bei einem kaputten Modul gibt es beispielsweise nicht" erläutert Rechtsanwalt Stephan Mathé, Spezialist für Medien- und Wirtschaftsrecht, gegenüber COMPUTERBILD SPIELE.



Quelle : http://www.computerbild.de/






 
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